Auch wenn noch offen ist, ob es sich bei einem Balkonkraftwerke im Sinne des EEG um eine ortsfeste Erzeugungsanlagen handelt und Sie sogar auf eine Einspeisevergütung verzichten möchten, empfehlen wir ihr Balkonkraftwerke gemäß §5 (1) MaStRV im Marktstammdatenregister zu registrieren. Durch diese diese Meldung wird aber auch automatisch eine Information an ihren Netzbetreiber übermittelt.
Die Registrierung erfolgt schnell und einfach direkt über diesen Link:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Da nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) eigentlich alle Erzeugungseinheiten einer Anmeldepflicht unterliegen, wäre dies im Grundsatz zu bejahen. Da die Netzbetreiber im Fall der Balkonkraftanlagen keine einheitliche Meinung vertreten und sich derzeit weigern, ein geeignetes Meldeverfahren in die technische Regel VDE-AR-N-4105 aufzunehmen, existiert keine allgemeingültige Vorgabe. Besitzer einer Mini-PV-Anlage können ihren Netzbetreiber formlos in Kenntnis setzen (mit Standort der Erzeugungseinrichtung und der technischen Daten) und einen ggf. längeren Prozess mit dem Netzbetreiber durchlaufen oder abwarten, ob sich dieser selbständig meldet.